Einrichtung Artenschutzbeauftragter

Artenschutzbeauftragter

Alle Kakteenarten und viele der anderen Sukkulenten unterliegen nach nationalen und internationalen Gesetzen dem Artenschutz. Es sollte selbstverständlich sein, dass sich die Mitglieder der DKG an die gesetzlichen Bestimmungen halten und auch auf andere dahingehend einwirken, dass die natürlichen Bestände der Pflanzen geschützt und keine Exemplare ohne Genehmigung der zuständigen Stellen aus der Natur entnommen werden.

Informationen über den Artenschutz werden von der DKG in unregelmäßigen Abständen veröffentlicht. Wenn Sie weitergehende Fragen zum Artenschutz haben, können Sie sich direkt an die zuständigen Behörden (Bundesamt für Naturschutz in Bonn und entsprechende Landesbehörden) oder an den Artenschutzbeauftragten der DKG wenden, der die entsprechenden Kontakte vermittelt.

Artenschutzbeauftragter

Dr. Detlev Metzing
Holtumer Dorfstraße 42
27308 Kirchlinteln

Tel. 0 42 30 – 15 71
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